Entscheidung im Pipi-Prozess




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Entscheidung im Pipi-Prozess

Ungelesener Beitragvon Sanne » 26.10.2011, 23:05

Was tun, wenn ein Fahrgast ganz dringend muss, der nächste Bahnhof aber fern ist und keine Toilette an Bord? Die Deutsche Bahn weiß auch keinen Rat, geht aber gegen einen Mitarbeiter vor, der auf ungewöhnliche Weise zu helfen versuchte.

Ein Zugbegleiter, der einem Fahrgast das Urinieren in einen Abfalleimer der 1. Klasse empfahl, hat Verständnis beim Düsseldorfer Verwaltungsgericht gefunden. Das Gericht stoppte am Mittwoch das disziplinarrechtliche Vorgehen gegen den Bahnbeamten.

Quelle: T-Online

Meiner Meinung nach hat der Zugbegleiter genau richtig gehandelt. Wenn jemand ein so dringendes Bedürfnis verspürt wie der Fahrgast, geht es einfach nicht anders: man muss sich erleichtern, sonst hat man das Gefühl zu platzen.
Es ist doch schon schlimm genug, dass es in vielen öffentlichen Verkehrsmitteln keine Toiletten gibt, auch während einer Busfahrt kann einem so etwas passieren, und da kann man wirklich froh sein, wenn man es mit so verständnisvollem Personal zu tun hat wie mit diesem Mitarbeiter der Deutschen Bahn.
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von Anzeige » 26.10.2011, 23:05



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Re: Entscheidung im Pipi-Prozess

Ungelesener Beitragvon Don_Gato » 28.10.2011, 22:45

Jo, ich kenne dieses Prob von unseren S-Bahnen. Toiletten gibt es an kleinen Haltestellen auch nicht. Und in größeren Bahnhöfen muss man erstmal 50 ct. für die Toilettenbenutzung locker machen.
immer hübsch munter bleiben
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meint Rüdiger


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Re: Entscheidung im Pipi-Prozess

Ungelesener Beitragvon Sanne » 31.10.2011, 01:00

Und in größeren Bahnhöfen muss man erstmal 50 ct. für die Toilettenbenutzung locker machen.

Stimmt, und nicht nur dort. Das kann dir auch an großen Autobahnraststätten passieren. Das finde ich eine Schweinerei - umgerechnet eine Mark blechen zu müssen bloß für einmal pinkeln.
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